Bilanz: Sachstand und Trend
Tabelle 1: Entwicklung der Naturschutzgebiete in Baden-Württemberg 1998 – 2007
(Quelle: LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz)
Im Rahmen von PLENUM wurden regionale Prozesse und Akteure bei der Erschließung von Potenzialen zur Erhaltung und Entwicklung der reichhaltigen Kulturlandschaften in Baden-Württemberg und beim Aufbau von Absatzmärkten für regional erzeugte Qualitätsprodukte unterstützt.
Wesentliches Grundelement ist dabei ein konsequenter "Bottom-up"-Ansatz, mit dem PLENUM Naturschutz und Region von "unten nach oben" entwickeln will. Gleichzeitig erfolgte durch die Integration von Naturschutzzielen eine nachhaltige Verankerung des Naturschutzgedankens bei den teilnehmenden Akteuren mit dem Ziel, regionale Wirtschaftsprozesse und die Region als Ganzes zu stärken.
Dies ergänzt sich mit dem Ziel eines Aktionsplanes zur Sicherung der Biodiversität, das einen der wesentlichen Schwerpunkte der Naturschutzpolitik des Landes bilden soll. Der Aktionsplan soll nach Analyse des aktuellen Zustandes, bisheriger Maßnahmen und aktueller Entwicklungstendenzen Handlungsfelder definieren und über alle Politikfelder hinweg wirksam werden.
Über den mit dem Konzept der naturnahen Waldwirtschaft ganzheitlich verfolgten Naturschutzansatz auf großer Fläche hinaus wird das naturschutzrechtliche Instrumentarium im Wald durch die Ausweisung von Waldschutzgebieten (Bann- und Schonwälder) und den Schutz besonderer Biotope (§ 30 a Landeswaldgesetz) ergänzt.
Bei Anwendung des Instrumentariums "Flurneuordnung und Landentwicklung" wurden und werden auch Ziele des Naturschutzes
(flächenhafter Naturschutz) verstärkt mit einbezogen. Soweit naturschutzrelevante Planungen vorliegen, können diese in der Flurneuordnung berücksichtigt werden. Dabei ist die Möglichkeit des rechtzeitigen Grunderwerbs und der bedarfsgerechten Zuordnung eine wesentliche Grundlage der Leistungen eines Flurneuordnungsverfahrens.
Ein Schwerpunkt der baden-württembergischen Naturschutzarbeit war in den zurückliegenden Jahren die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)- und der Vogelschutzrichtlinie. Während die Auswahl der nach der FFH-Richtlinie zu schützenden Gebiete abgeschlossen ist, steht die abschließende Meldung der Vogelschutzgebiete noch aus. Diese Gebiete bilden das europäische Schutzgebietsnetz "Natura 2000" und umfassen derzeit rund 13 % der Landesfläche. Durch die Meldung weiterer Vogelschutzgebiete werden voraussichtlich etwa 6 % der Landesfläche hinzukommen, so dass dann rund 17% der Landesfläche als Natura-2000-Gebiete gemeldet sein werden.
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