Im Umweltplan 2000 strebt das Land an, zur langfristigen Sicherung von Entwicklungsmöglichkeiten die Inanspruchnahme bislang unbebauter Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis 2010 deutlich zurückzuführen. Unvermeidbare Eingriffe sollen möglichst auf Flächen gelenkt werden, die infolge Vornutzung oder naturbedingt eine geringere Leistungsfähigkeit im Naturhaushalt aufweisen. Der Landesentwicklungsplan 2002 greift die Umweltqualitätsziele des Umweltplans auf und legt im Leitbild der räumlichen Entwicklung die
Rückführung der Flächeninanspruchnahme als verbindlichen Grundsatz der Raumordnung fest.
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