Sachstand und Trend
infolge der Rauchgasreinigung an Großanlagen abgenommen haben, führen die verbliebenen Eintragsraten, die u. a. aus Verkehr und Landwirtschaft stammen, zu einer weiter anhaltenden Versauerung insbesondere der oft schlecht gepufferten Forstböden.
Mit einem gezielten Aktionsprogramm ist es dem Land in den letzten Jahren gelungen, die bodenbezogene Klärschlammverwertung und damit verbundene Schadstoffeinträge deutlich zu senken. Wurden im Jahre 2001 noch über 60 Tsd. Tonnen Trockensubstanz (von insgesamt 310 Tsd. Tonnen) Klärschlamm in der Landwirtschaft verwertet, waren es im Jahr 2006 bereits weniger als 20 Tsd. Tonnen Trockensubstanz (von insgesamt 275 Tsd. Tonnen). Der freiwillige Ausstieg aus der Klärschlammaufbringung auf Böden wird dabei durch eine fachbehördliche Beratung der Handelnden unterstützt, die das Problembewusstsein schärfen und den Lösungswillen erhöhen soll. Dazu kommen förderpolitische Maßnahmen gegenüber Kläranlagenbetreibern und Landwirten. So erhalten Landwirte seit dem 1.1.2007 nur noch Fördermittel aus dem Marktentlastungs- und Kulturausgleichsprogramm (MEKA), wenn sie auf die bodenbezogene Klärschlammverwertung verzichten. Die derzeit geltende Klärschlammverordnung wird weiterhin konsequent vollzogen.
Die Minimierung der Bodenerosion bleibt vor allem in Risikolagen wie im Kraichgau oder der Vorbergzone des Rheintales (schluffreiche Böden, Hanglage, Ackernutzung) unverändert ein Bodenschutzanliegen, auch wenn viele Landwirte Erosionsschutzmaßnahmen ergreifen. Ein Beispiel ist die Mulchsaat, welche über das Marktentlastungs- und Kulturausgleichsprogramm (MEKA) gefördert wird.
Fortschritte wurden im Umgang mit bergbaubelasteten Böden erzielt. Eine Vielzahl an Einzelflächen wurde erfasst und vor allem die Haldenstandorte im Hinblick auf Schadstoffgefahren bewertet. Kinderspielflächen wurden in einzelnen Fällen durch Bodenaustausch saniert. Die schadstoffhaltigen Böden in diesen Gebieten erfordern besondere Maßnahmen (z. B. Bodenüberdeckung und Nutzungsbeschränkungen). Weitere Handlungsfelder sind die Verwertung von Bodenaushub, soweit der Anfall nicht vermeidbar ist, die Prüfung im Bauleitplanverfahren bzw. bei der Gebäudeplanung in Bestandsgebieten hinsichtlich gesunder Wohn- und Lebensverhältnisse sowie eine angepasste landwirtschaftliche Nutzung, die Schadstoffanreicherungen in Futter- und Lebensmitteln vermeidet. Eine flächendeckende Lösung aller Fragen steht noch aus.
Trotz aller Bemühungen bleibt festzustellen, dass die Flächenneuinanspruchnahme durch Siedlung und Verkehr anhält und fast ausschließlich zu Lasten landwirtschaftlich genutzter Flächen und damit oftmals leistungsfähiger Böden erfolgt. Eine Trendumkehr ist bislang noch nicht erkennbar. Das Ziel des Umweltplanes, die Flächeninanspruchnahme möglichst auf weniger wertvolle Böden zu lenken, wird daher weiter verfolgt. Für Bodenschutzbehörden und die Träger der Regional- und Bauleitplanung wurden Bewertungsverfahren bereitgestellt, die als Planungsgrundlage zur Steuerung des Bodenverbrauchs geeignet sind.
Abb. 2: Toxizitätspotenzial des Schwermetallinhalts von Bergbauhalden
(Quelle: FRITSCHE & SCHMITZ (1996), Forschungszentrum Karlsruhe)
Bei den Wurfscheiben-Schießanlagen stellen die Anlagenbetreiber nach beharrlichen Bemühungen und unter Ergänzung finanzieller Förderung seitens des Landes entweder auf das unproblematische Eisenschrot um oder modifizieren ihre Anlagen so, dass Bleischrote weitgehend aus dem Naturhaushalt herausgehalten werden. Mittlerweile sind nahezu PAK-freie Wurfscheiben verfügbar. Die Probleme der Schießanlagen werden insgesamt mit Abschluss der umweltgerechten Umgestaltung der letzten Großanlagen in diesem Jahr gelöst sein.
Quantifizierter Erfolg: Dem Boden bleiben jährlich rund 50 Tonnen Blei erspart.
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