Ver- und Entsorgung
![]() | Radioaktive Abfälle Beim Betrieb der kerntechnischen Anlagen, bei deren Rückbau, bei der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente und beim Umgang mit radioaktiven Stoffen außerhalb kerntechnischer Anlagen fallen radioaktive Stoffe an, die vor einer Endlagerung endlagergerecht verarbeitet (konditioniert) werden müssen. |
![]() | Zwischenlagerung Alle konditionierten Abfälle müssen so lange zwischengelagert werden, bis sie in ein entsprechendes Endlager verbracht werden können. Mehr |
![]() © Bundesamt für Strahlenschutz | Endlagerung Die endlagergerecht konditionierten Abfälle müssen für eine sichere Entsorgung in ein Endlager gebracht werden. Bisher gibt es in Deutschland noch kein betriebsbereites Endlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer und nicht vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. |
![]() | Beförderung radioaktiver Stoffe Die notwendigen Schutzmaßnahmen zur Beförderung radioaktiver Stoffe werden durch Umschließung des radioaktiven Inhalts, Kontrolle der äußeren Dosisleistung, Verhinderung der Kritikalität und Verhinderung von Schäden durch Hitze erreicht. Mehr |
![]() | Stilllegung und Rückbau Nach Betriebsende der kerntechnischen Anlagen müssen diese zurückgebaut werden. Die dabei angefallenen radioaktiven Stoffe sind zu entsorgen. Mehr |




