Integrierter Umweltschutz in Industrieanlagen
Seit Oktober 2007 muss jede IVU-Anlage über eine Zulassung verfügen, welche hinsichtlich Verfahrenskoordination und Öffentlichkeitsbeteiligung den europäischen Vorgaben entspricht.
Das Land wird sich an dem europäischen Informationsaustausch zur Festlegung der europaweit besten verfügbaren Techniken aktiv beteiligen und Expertenwissen hierfür bereitstellen. Es ist auch bereit, entsprechendes Expertenwissen aus der Wirtschaft dabei zu beteiligen. Durch rechtzeitige Umsetzung werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die Emissionsdaten der Betriebe im Rahmen des Europäischen Schadstofffreisetzungs- und Stoffverbringungsregisters (PRTRRegister) allen Bürgern zur Verfügung stehen.
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