Integrierter Umweltschutz in Industrieanlagen

    

Integrierter Umweltschutz in Industrieanlagen

Im Jahr 2001 wurde die Richtlinie der EU über die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVURichtlinie) in nationales Recht umgesetzt. Damit wird für Genehmigung und Betrieb von Industrieanlagen mit hoher Umweltrelevanz ein integrativer Umweltschutzansatz vorgegeben, der die Gesamtauswirkungen der industriellen Tätigkeit auf die Umweltmedien Luft, Wasser und Boden sowie den Abfallpfad und einen effizienten Energieeinsatz berücksichtigt. In Baden-Württemberg sind hiervon ca. 700 sogenannte IVU-Anlagen betroffen.

Seit Oktober 2007 muss jede IVU-Anlage über eine Zulassung verfügen, welche hinsichtlich Verfahrenskoordination und Öffentlichkeitsbeteiligung den europäischen Vorgaben entspricht.

Das Land wird sich an dem europäischen Informationsaustausch zur Festlegung der europaweit besten verfügbaren Techniken aktiv beteiligen und Expertenwissen hierfür bereitstellen. Es ist auch bereit, entsprechendes Expertenwissen aus der Wirtschaft dabei zu beteiligen. Durch rechtzeitige Umsetzung werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die Emissionsdaten der Betriebe im Rahmen des Europäischen Schadstofffreisetzungs- und Stoffverbringungsregisters (PRTRRegister) allen Bürgern zur Verfügung stehen.



 
Besonderer Teil - 1. Schonung natürlicher Ressourcen

Baden-Württemberg: