Umweltministerium einigt sich mit Energieversorgern nach jahrelangem Rechtsstreit um Wasserpfennig

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Umweltministerium einigt sich mit Energieversorgern nach jahrelangem Rechtsstreit um Wasserpfennig

Parteien verständigen sich auf einen Nachlass: Energieunternehmen zahlen 2008 bis 2012 weniger an das Land

Baden-Württemberg02.10.2008Die Energieversorger Energie Baden-Württemberg (EnBW) und Großkraftwerk Mannheim (GKM) sowie das Land Baden-Württemberg und die Stadt Mannheim haben ihren mittlerweile zehn Jahre andauernden Rechtsstreit um die Höhe des so genannten Wasserpfennigs beigelegt und eine Einigung im Vergleichswege erzielt. Der Vergleich erstreckt sich gegenüber EnBW auf den Zeitraum 1998 bis einschließlich 2008 und bei GKM auf den Zeitraum 1999 bis einschließlich 2008. Dies teilte heute (2. Oktober 2008) das Umweltministerium in Stuttgart mit.

An Stelle der von beiden Energieversorgern insgesamt geforderten Ermäßigungen des Wasserpfennigs in Höhe eines dreistelligen Millionen-Euro-Betrages verständigten sich demzufolge die Parteien auf einen Nachlass von 64,5 Millionen Euro. Davon entfallen auf die EnBW 49,7 Millionen Euro, GKM kann 14,8 Millionen Euro in Abzug bringen Die Nachlässe sollen mit künftigen Wasserpfennig-Vorauszahlungsansprüchen des Landes in den Jahren 2008 bis 2012 aufgerechnet werden.

Umweltministerin Tanja Gönner äußerte sich zufrieden über die Einigung, die das Ergebnis zwar langwieriger, zuletzt aber in der Sache konstruktiver Gespräche und Verhandlungen sei. "Im Falle einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung hätte ein für das Land nicht unerhebliches Prozessrisiko bestanden." So hatten beide Energieversorger in der Vergangenheit vor dem höchsten baden-württembergischen Verwaltungsgericht, dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim, bereits Teilerfolge erzielt, in dem einzelne, einen Ermäßigungsanspruch ablehnende Bescheide der Behörden als nicht rechtmäßig aufgehoben wurden. Angesichts des Streitwerts von mehreren hundert Millionen Euro hätten dem Land im Falle einer neuerlichen Niederlage vor Gericht, selbst im Falle einer Teilniederlage, hohe Rückzahlungsverpflichtungen gedroht. "Die damit verbundenen beträchtlichen Risiken für den Landeshaushalt waren unkalkulierbar und konnten mit der Einigung abgewendet werden", so Gönner. Außerdem habe durch die Verständigung mit den Energieunternehmen vermieden werden können, dass über hundert aufwändige und auch teure Einzelverfahren von den Gerichten hätten geklärt werden müssen. "Die Einigung bietet beiden Seiten Rechts- und Planungssicherheit", so Gönner.

Die Einigung mit der EnBW erfolgte über einen gerichtlichen Vergleich vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe. Dort hatte die EnBW im vergangenen Jahr eine ruhende Klage über die Ermäßigung des Wasserpfennigs für das Kernkraftwerk Philippsburg wieder angerufen. Land und EnBW stimmten in diesem Verfahren schließlich einem Vergleichsvorschlag des Gerichts zu, der die Beilegung aller über hundert strittigen Ermäßigungsverfahren für alle zehn Kraftwerksstandorte der EnBW in Baden-Württemberg zum Gegenstand hat.

Im zweiten großen Ermäßigungsstreit mit den Energieversorgern haben sich die dafür zuständige Stadt Mannheim und GKM außergerichtlich über die Beilegung der dort umstrittenen zehn Ermäßigungsverfahren geeinigt. Das Land hat diesem Vergleich zugestimmt.


Ergänzende Informationen:

Die Energieversorger müssen für das zur Kühlung ihrer Kraftwerke entnommene Wasser aus Rhein und Neckar als Ausgleich den so genannten Wasserpfennig, eine besondere Abgabe, die den dadurch erzielten Sondervorteil teilweise abschöpfen soll, an das Land bezahlen. Der Kühlwassertarif wurde von der CDU/FDP-Regierung im Jahr 1998 auf 1,023 Cent pro Kubikmeter Wasser verdoppelt. Die Erhöhung musste von den betroffenen Energieversorgungsunternehmen mit sofortiger Wirkung ohne Ausgleich getragen werden.

Seit der Neuregelung beantragten EnBW und GKM Ermäßigungen. Sie beriefen sich auf eine bereits im Jahre 1988 im Zusammenhang mit der erstmaligen Erhebung des Wasserpfennigs geschaffene Regelung im baden-württembergischen Wassergesetz, wonach eine Ermäßigung von bis zu 90 Prozent geltend gemacht werden kann, wenn die Zahlung des Wasserpfennigs dauerhaft die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens nicht nur unerheblich gefährdet. Der bisherige Streitpunkt rankte sich um die Auslegung dieser Klausel. Die Behörden wiesen die Ermäßigungsanträge zurück. In mehreren Gerichtsverfahren wurden die Wasserbehörden allerdings von den Gerichten dazu verpflichtet, ihre Bescheide zu korrigieren. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hat zuletzt in seinem Urteil vom 6. Dezember 2005 festgestellt, dass hinsichtlich der EnBW durch die derzeit geltende Kühlwasserentgelthöhe eine erhebliche Beein-trächtigung der Wettbewerbsfähigkeit gegeben sei. Der VGH hat allerdings offen gelassen, ob und in welcher Höhe diese Nachteile einen Nachlass rechtfertigten.

Die seit 1998 beziehungsweise 1999 aufgelaufenen Forderungen von EnBW und GKM summieren sich (einschließlich der für das Veranlagungsjahr 2008 im Raum stehenden Forderungen) auf Seiten der EnBW auf 311 Millionen Euro, diejenigen von GKM auf 93 Millionen Euro.

Die Einnahmen des Landes aus dem Wasserpfennig belaufen sich jährlich auf bis zu 85 Millionen Euro. Davon entfällt etwa die Hälfte auf die Kühlwasserentnahme durch die Energieunternehmen. Rund 30 Millionen Euro werden von den öffentlichen Wasserversorgern entrichtet. Weitere etwa zehn Millionen Euro entfallen auf Gewerbe und Industrie, die ebenfalls mit Wasser kühlen oder produzieren.


Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg

 
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