Finanzierungshilfen für Schulen
Klimaschutz-Plus-Förderprogramm Baden-Württemberg
• Allgemeines Programm
• Kommunales Programm
• Programm für Vereine
• EFRE Erneuerbare Energien
Der gesamte Allgemeine Programmteil (für KMU, Kirchen usw.) wird frühestens im Juli / August 2011 neu aufgelegt werden.
Das Kommunale Programm besteht aus den drei Säulen:
1.) CO2-Minderungsprogramm für Nichtwohngebäude,
2.) Struktur-, Qualifizierungs- und Beratungsprogramm sowie
3.) Modellprojekte
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können für alle drei Programmteile unter den Rahmenbedingungen und Fördergrundsätzen Zuschüsse gewährt werden. Das Kommunale CO2-Minderungsprogramm (1) sowie die Kommunalen Modellprojekte (3) wurden am 6. April 2011 neu gestartet. Vom Kommunalen Struktur-, Qualifizierungs- und Beratungsprogramms ist bisher nur der Teil „ViRE“ gestartet worden, die übrigen Teile können frühestens ab Juni neu aufgelegt werden. Weitere Details finden Sie hier.
Die im laufenden Jahr zur Verfügung stehenden Mittel im Programm für Vereine (alle Teile) sind durch die eingegangenen Anträge absehbar ausgeschöpft. Weitere Anträge werden daher nicht mehr entgegen genommen (Stand 19.04.2011).
Die Förderrichtlinie „Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien“ des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg formuliert im Rahmen des Operationellen Programms für das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Teil EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) in Baden-Württemberg Zuwendungsmöglichkeiten. Mehr dazu finden Sie hier.
Bundesweite öffentliche Förderprogramme
Die Nationale Klimaschutzinitiative ist ein zentraler Baustein, um die Emissionseinsparziele zu erreichen. Sie dient der Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms. Das Bundesumweltministerium setzt seit 2008 die Einnahmen aus dem Handel mit Emissionszertifikaten für den Klimaschutz ein und mobilisiert flächendeckend gesellschaftlichen Akteure, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Im Rahmen dieser Initiative unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) auch Schulträger bei der Umsetzung von Klimaschutzprojekten an Schulen.
Alles über die Klimaschutzinitiative des BMU gibt es auf dieser Seite .
Es wird eine finanzielle Förderung abhängig von der Anzahl teilnehmender Schulen gewährt. Nähere Informationen zum Aktionsprogramm und zur Förderung von Klimaschutzprojekten in Schulen finden Sie hier: Aktionsprogramm .
- Förderprogramm für Kommunen, soziale und kulturelle Einrichtungen
Die Grundlage für diese Förderung bildet die "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen". Das Förderprogramm richtet sich an Kommunen, Kirchen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen und kulturelle Einrichtungen. Die Förderrichtlinie hat drei Schwerpunkte: die Entwicklung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten und deren Umsetzung durch Klimaschutzmanager sowie Klimaschutzaktivitäten in Schulen und Bildungseinrichtungen; Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung; und einen Masterplan 100 % Klimaschutz. Förderanträge können vorraussichtlich wieder ab dem 1. Januar 2012 beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Hier finden Sie ausführliche Merkblätter zu allen Förderbausteinen sowie die Antragsformulare.
- Einspeisevergütung für Solarstrom
Für Strom aus Photovoltaik-Anlagen erhält jeder Anlagenbetreiber in Deutschland eine Vergütung pro Kilowattstunde. Ist die Photovoltaik-Anlage an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht, beträgt die Vergütung je Kilowattstunde:
a) bis einschließlich einer Leistung von 30 Kliowatt 28,74 Cent pro kWh
b) ab einer Leistung von 30 Kilowatt bis einschließlich einer Leistung von 100 Kilowatt 27,33 Cent pro kWh
c) ab einer Leistung von 100 Kilowatt bis einschließlich einer Leistung von 1 Megawatt 25,86 Cent pro kWh
d) ab einer Leistung von über 1 Megawatt 21,56 Cent pro kWh.
Die Vergütungen gelten für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2010 in Betrieb genommen wurden. Für Anlagen, die in den folgenden Kalenderjahren in Betrieb genommen werden, sinken sie jährlich degressiv um einen bestimmten Prozentsatz: siehe hierfür EEG vom 25.Oktober 2008 (zuletzt geändert 11. August 2010, §20 (2) 8.
Detailliertere Informationen zur Einspeisevergütung von Solarstrom können dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entnommen werden.
- Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien
Das Marktanreizprogramm (kurz: MAP) ist das zentrale Instrument der Bundesregierung zur Förderung von erneuerbaren Energien im Wärmebereich. Das MAP unterstützt auch Investitionen von Kommunen und anderen Schulträgern in regenerative Wärmetechnologien. Die Fördertatbestände und -voraussetzungen sind in Richtlinien geregelt, die in der Regel jährlich an den Stand der Technik und an die aktuelle Marktentwicklung angepasst werden. Die aktuellen Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt finden Sie hier.
Am 15. März 2011 sind neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm in Kraft getreten. Einige der Konditionenverbesserungen sind bis zum Jahresende befristet. Nur bei einer Antragstellung rechtzeitig vor dem 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs beim BAFA) können Sie diese erhöhte Förderung in Anspruch nehmen. Eine wesentliche Änderung im Zuschussteil (BAFA-Förderung) ist die Konzentration der Förderung auf bestehende Gebäude. Der KfW-Teil wird unverändert fortgeführt.
Das MAP umfasst zwei Teile, zum einen den Zuschussteil über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und zum anderen den Darlehensteil im KfW-Programm Erneuerbare Energien.
- BAFA: Dieser Förderteil des MAP dient kleineren Maßnahmen, für die Investitionskostenzuschüsse gewährt werden. Diese Anlagen werden vorwiegend von privaten Investoren im Ein- und Zweifamilienhausbereich errichtet. Bei der Förderung von solarthermischen Anlagen, Biomasseanlagen und effizienten Wärmepumpen der BAFA sind auch für Schulen verschiedene Fördermöglichkeiten beinhaltet. Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen und Vereine.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier. - KfW Teil: in diesem Teil des MAP werden Investitionen in größere Wärmelösungen gefördert. Diese werden zumeist im gewerblichen und kommunalen Bereich realisiert. Für größere Anlagen werden zinsgünstige Darlehen sowie Tilgungszuschüsse vergeben.
Alle Details zum MAP finden Sie hier.
- Weitere KfW Förderprogramme
Für Schulen greifen eine Reihe verschiedener Fördermöglichkeiten, da Kommunen, Vereine oder gemeinnützige Organisationen in zahlreichen Programmen antragsberechtigt sind (z.B. Förderkredit "Energieeffizient Sanieren – Kommunen" (218), „Bauen, Wohnen, Energie sparen“ -mehrere Teilprogramme, „ERP-Umwelt- und –Energieeffizienzprogramm“ u.a.). Eine Suchmaske für die einzelnen Programme finden Sie hier .
- Maßnahmen an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, z. B. elektronische Anzeigetafeln in allgemein zugänglichen Räumen
Ein zusätzlicher Bildungseffekt kann besonders in Berufsschulen, Technikerschulen, Berufsbildungszentren, überbetrieblichen Ausbildungsstätten bei den Kammern, allgemeinbildenden Schulen, Fachhochschulen und Universitäten oder Kirchen erzielt werden, indem die Erträge der Solarkollektoranlage bspw. mit Hilfe elektronischer Anzeigetafeln in allgemein zugänglichen Räumen visualisiert und/oder die Technologie veranschaulicht wird. Der Zuschuss beträgt hierfür höchstens 2400 Euro.
Zuwendungsfähig sind ausschließlich die Mehrausgaben für Investitionen, welche erforderlich sind, um die Visualisierung des Ertrags und/oder die Veranschaulichung der Technologie zu erreichen (Umbaumaßnahmen an der Solarkollektoranlage, die Anschaffung zusätzlicher Anlagenteile oder elektronischer Anzeigetafeln). Der Mehraufwand ist durch Herstellererklärung oder auf andere geeignete Weise nachzuweisen. Für jede förderfähige Anlage werden zusätzliche Maßnahmen nur einmalig bezuschusst. Den BAFA-Antrag erhalten Sie hier .