Abwasserbeseitigung
Innovative Ansätze bei der Klärschlammtrocknung bilden ein weiteres Ziel der Förderung. Insbesondere die Ressourcen Boden und Pflanzen, aber auch die Gewässer sollen durch den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung besser geschützt werden. Deshalb wird der energetischen Nutzung der Klärschlämme der Vorzug gegeben. Vor einer solchen Nutzung sind diese zu trocknen. Innovative Ansätze bei der Klärschlammtrocknung durch die Nutzung der Belüfterabwärme oder der Abwärme von Brennstoffzellen auf Kläranlagen sollen gefördert werden, um die Energieeffizienz beim Betrieb von Kläranlagen zu steigern und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Neben den genannten Handlungsfeldern wird eine weitere Verbesserung des Gewässerschutzes durch strukturelle Verbesserung bei der Abwasserbehandlung angestrebt. Ziel ist die Schaffung von zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Strukturen durch den Zusammenschluss von Kleinkläranlagen zu leistungsfähigeren großen Anlagen. Gefördert werden neben dem Neu- und Ausbau auch begleitende Maßnahmen wie Zuleitungskanäle, Anpassungsmaßnahmen im Bereich Regenwasserbehandlung sowie zur Fremdwasserreduzierung.
Für Maßnahmen im Bereich Abwasserbeseitigung stehen in der Förderperiode 2007 - 2013 insgesamt 10,5 Mio. Euro EFRE-Mittel zur Verfügung. Die Förderung erfolgt entweder nach Maßgabe der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft oder nach den Grundsätzen zur finanziellen Unterstützung von Abwassermaßnahmen aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe (Kap. 1005 TG 90) im Rahmen von EFRE vom 25.03.2011 (FinG).
Ansprechpartner:
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und
Verkehr Baden-Württemberg
Referat 53 Gewässerreinhaltung, Wasserwirtschaftliche Übereinkommen
Herr Ministerialrat Hans Neifer
Tel.: 0711/126-1530
hans.neifer[at]um.bwl.de