Klimaschutzpolitik in Deutschland
Sowohl in der internationalen Staatengemeinschaft als auch auf EU-Ebene will Deutschland seine Vorreiterrolle auch künftig erfüllen. Seit den ersten völkerrechtlich verankerten Klimaschutzgesetzen in Kyoto 1997 ist der Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland stark forciert worden. Das im Oktober von der Bundesregierung vorgestellte Klimakonzept 2050 will im Sinne eines „Zukunftssicherungskonzepts“ drei entscheidende Ziele miteinander verbinden: Energiesicherheit, Klimaschutz und Wirtschaftswachstum.Das Energiekonzept der Bundesregierung finden Sie hier.
Ziele der Bundesregierung

Neben dem schrittweise umzusetzendem Umstieg der Energieversorgung auf erneuerbare Energiequellen gilt es, die Energieeffizienz zu steigern. Deshalb soll einerseits sowohl der Energieverbrauch gesenkt werden, als auch bei der Energiegewinnung und beim Energieeinsatz daran gearbeitet werden, dass weniger Energieverluste entstehen. In den letzten Jahren sind dazu unterschiedliche Gesetze in verschiedenen Politikbereichen verabschiedet worden.
Stromeinspeisungsgesetz 1991
Eines der ältesten und zugleich bewährtesten Instrumente war das sog. Stromeinspeisungsgesetz. Das „Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz“ legte bereits 1991 im damals noch nicht liberalisierten Strommarkt fest, dass die Stromanbieter elektrische Energie aus regenerativen Umwandlungsprozessen abnehmen und vergüten müssen.Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energie 2000

Im Jahr 2000 ist das Stromeinspeisungsgesetz im sog. EEG aufgegangen. Durch die Vergütung von regenerativ erzeugtem Strom und die Verpflichtung der Abnahme durch die Netzbetreiber wird der Ausbau der Erneuerbaren gezielt unterstützt.
Die staatliche Garantie, dass Stromerzeugung mit Erneuerbaren Energien wirtschaftlich attraktiv ist, bedeutet für Unternehmen Investitionssicherheit was in den letzten zehn Jahren einen Boom der Branche zur Folge hatte. Gefördert wird die Erzeugung von Strom aus Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas und Grubengas, Biomasse, Geothermie, Windenergie und solarer Strahlungsenergie (beispielsweise Photovoltaik). Nach einer geänderten Fassung des EEG 2004 ist zuletzt am 1.1.2009 eine erweiterte Fassung des EEGs in Kraft getreten, nach der auch die Wärmegewinnung aus regenerativen Energiequellen verstärkt gefördert werden kann.
Alle Infos zum EEG finden Sie hier.
Integriertes Energie- und Klimaprogramm
Das im August 2007 in Meseberg vorgelegte „Integrierte Energie- und Klimaprogramm“ besteht aus 14 Gesetzen und Verordnungen und sieben weiteren Maßnahmen, die im Mai 2008 formal beschlossen wurden und welches im internationalem Vergleich als ambitioniertestes Energie- und Klimapaket galt.Darin verankert wurde unter anderem das 2009 überarbeitete Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zur Steigerung der Energieeffizienz. Auch hinsichtlich der energetischen Sanierung von Wohnhäusern und Privathaushalten wurden richtungsweisende Verordnungen initiiert.
Nähere Informationen zum IEKP finden Sie hier.
Nationaler Aktionsplan für erneuerbare Energie

Im Rahmen der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, ihre Klimaschutzziele und Maßnahmen in Nationalen Aktionsplänen offen zu legen.
Deutschlands Aktionsplan vom 4. August 2010 prognostiziert einen Ausbau vom Anteil der erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 auf 19,6% des Bruttoendenergieverbrauchs, womit das national verbindliche Ziel von 18% erreicht werden würde
Die nicht verbindlichen Ziele der Bundesregierung sind noch höher gesteckt. So wird angestrebt, mindestens 30 Prozent der Stromerzeugung im Jahr 2020 durch die erneuerbaren Energieträger zu decken – im Jahr 2008 waren es rund 15 Prozent. Nach dem Jahr 2020 soll ihr Anteil an der Stromerzeugung kontinuierlich weiter steigen; dies entspräche im Jahr 2030 bereits rund 50 Prozent. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmegewinnung soll bis 2020 auf 14% gesteigert werden. Damit kommt den Erneuerbaren eine Schlüsselfunktion zu.
Auch in den Bereichen Mobilität und energetische Gebäudesanierung sind große Energiesparpotentiale auszuschöpfen. Im Verkehrsbereich soll der Endenergieverbrauch bis 2020 um rund 10 % und bis 2050 um rund 40 % gegenüber 2005 zurückgehen. Hinsichtlich einer Verbesserung der Energieeffizienz soll sowohl in der Industrie als auch bei öffentlichen und privaten Gebäuden ein umfangreiches Sanierungspaket verfolgt werden. Denn wegen schlecht gedämmter Häuser, veralteter Lüftungsanlagen oder überflüssiger Beleuchtungssysteme entfallen auf den Gebäudebereich rund 40 % des deutschen Endenergieverbrauchs und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen. Um die Klimaschutzziele zu erreichen ist kommt diesem Bereich daher eine tragende Rolle zu.
Mehr Info zum Nationalem Aktionsplan finden Sie hier.
Klimakonzept 2050
Die Bundesregierung hat am 28. 10. 2010 ein umfasendes Klimakonzept vorgestellt. Nach langem Tauziehen um die enthaltene Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken als „Brückentechnologie“ wird darin eine Gesamtstrategie formuliert um die Treibhausgasemissionen massiv zu reduzieren. Demnach sollen die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 bis 2020 um 40% gesenkt werden, und bis zum Jahr 2050 sogar 80% bis 95% zurückgehen. Bis 2020 soll der Anteil von erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch 18 % erreichen, bis 2030 auf 30% gesteigert werden und 2050 dann 60% ausmachen. An der Stromerzeugung ist ihr Beitrag bis 2050 mit 80% veranschlagt.
Materialien und Tipps, wie auch Schülerinnen und Schüler, Lehrer und Lehrerinnen zum Erreichen dieser Ziele beitragen können, finden Sie auf den Seiten der Klimaschutzinitiative des BMU.

Quelle: Umweltbundesamt, das Original der Graphik finden Sie hier.
Kommunaler Klimaschutz
Städte und Gemeinden können in ihren eigenen Gebäuden (Schulen oder Verwaltungsgebäude) beim Energiesparen mit gutem Beispiel vorangehen. Zudem können sie Ihre Bürger mit Hilfe vieler verschiedener Maßnahmen zu einem sinnvollen Umgang mit Energie motivieren.
Viele Städte und Gemeinden haben sich in Sachen Klimaschutz hohe Ziele gesetzt. Über 1500 Städte, Gemeinden und Landkreise in Europa sind seit seiner Gründung 1990 dem Klima-Bündnis – Alianza del Clima, beigetreten. Allerdings musste das ursprünglich ehrgeizige Ziel der Klimabündnis-Kommunen, bis zum Jahr 2005 ihre CO2-Emissionen zu halbieren, leider aufgegeben werden. Mit dem neuen Klima-Bündnis-Ziel (Beschluss Mai 2006) sollen alle 5 Jahre die CO2-Emissionen um 10 % reduziert werden. Damit könnte der wichtige Meilenstein einer Halbierung der Pro-Kopf-Emissionen (Basisjahr 1990) bis spätestens 2030 erreicht werden.
Auf internationaler Ebene haben sich mehr als 1200 Kommunen ICLEI angeschlossen, dem International Council for Local Environmental Initiatives, das sich in allen Ländern der Erde für den Klimaschutz auf kommunaler Ebene stark macht.
Bildnachweis: Alle oben aufgeführten Abbildungen sind der BMU Mediathek entnommen.