Umweltrecht

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Umweltrecht

Das Landesumweltinformationsgesetz vom 7. März 2006, mit dem die EG-Umweltinformationsrichtlinie vom 28. Januar 2003 auf Landesebene umgesetzt wurde, verpflichtet die Behörden stärker als bisher zur aktiven Verbreitung von Umweltinformationen.

Als erster Schritt zur Umsetzung dieser Anforderungen wird der Zugang zu den von Landesbehörden erlassenen Rechtsvorschriften, soweit sie einen Umweltbezug haben, verbessert. Bis zur Inbetriebnahme des vom Land geplanten Umweltrechtsportals, das ein vollständiges Informationsangebot aller im Landesbereich einschlägigen umweltbezogenen Rechtsvorschriften präsentiert, wird den Bürgerinnen und Bürgern hier die Möglichkeit eröffnet, derzeit verfügbare Rechtsinformationssysteme kostenlos zu nutzen.

Anerkennung von Umweltvereinigungen nach § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG)

Die Anerkennung nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz erhalten Vereinigungen, die vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes fördern. Die Anerkennung eröffnet die Möglichkeit, eigene Rechtsbehelfe (Widerspruch, Klage) einzulegen. Darüber hinaus wird im Anerkennungsverfahren geprüft, ob eine Vereinigung im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördert. Eine solche Feststellung im Anerkennungsbescheid vermittelt zusätzlich die Rechte einer anerkannten Naturschutzvereinigung (vgl. § 63 BNatSchG).

Für inländische Vereinigungen mit einem Tätigkeitsbereich, der über das Gebiet eines Bundeslandes hinausgeht und für ausländische Vereinigungen spricht das Umweltbundesamt die Anerkennung aus. Inländische Vereinigungen, deren Tätigkeitsbereiche nicht über das Gebiet eines Bundeslandes hinausgehen, werden von der zuständigen Landesbehörde anerkannt. Dies ist in Baden-Württemberg das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.

Voraussetzungen der Anerkennung [PDF, 48 KB]

Liste der anerkannten Umweltverbände in Baden-Württemberg

 
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Links zu Umweltrechtsinformationen
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