Neue Nachweisverordnung

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Neue Nachweisverordnung

Mit der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I, S. 2298) (www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2298.pdf) wird das Nachweisrecht grundlegend novelliert.

Freilich behält die neue Nachweisverordnung die Grundstrukturen des bisherigen Nachweisverfahrens im Wesentlichen bei. Danach findet bei gefährlichen Abfällen eine behördliche Vorabkontrolle über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung sowie eine behördliche Verbleibskontrolle hinsichtlich der durchgeführten Entsorgung statt. Soweit sich im Detail Abweichungen gegenüber der bisherigen NachwV feststellen lassen, ist dies der Anpassung an europäisches Gemeinschaftsrecht, vor allem aber der Verfahrensverschlankung geschuldet. Die einzelnen Änderungen werden eingehend in der „Vollzugshilfe zum novellierten Nachweisrecht für das Land Baden-Württemberg“ kommentiert, die inzwischen in 2. Auflage vorliegt und auf dieser Seite als INFOMATERIAL zum Herunterladen bereit steht.

Während die neue Nachweisverordnung die gewachsenen Verfahrensstrukturen demnach nur behutsam fortentwickelt, wird die Verfahrensdurchführung mit der elektronischen Nachweisführung auf gänzlich neue Füße gestellt. Allerdings sind die Vorschriften über das elektronische Verfahren erst ab April 2010 verbindlich anzuwenden. Bis dahin können (Sammel-)Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine nur mit behördlicher Zustimmung elektronisch geführt werden.

In Baden-Württemberg ist mit dem Vollzug der Nachweisverordnung schwerpunktmäßig die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH (SAA) mit Sitz in Fellbach betraut. Auf ihrer Homepage www.saa.de informiert die Sonderabfallagentur über die Neuerungen im Bereich des Nachweisrechts.

Die technische Errichtung des elektronischen Nachweisverfahrens wird von der Länderarbeitsgruppe GADSYS (Gemeinsame Abfall-DV-Systeme der Länder) koordiniert, über die Näheres unter www.gadsys.de zu erfahren ist. Die LAG GADSYS hat eine lesenswerte „Einsteiger-Information“ zum neuen elektronischen Nachweisverfahren erstellt.

 
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