Schwerpunktaktion in Baden-Württemberg: Jedes zweite überprüfte Spielzeug mit gravierenden Sicherheitsmängeln

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Schwerpunktaktion in Baden-Württemberg: Jedes zweite überprüfte Spielzeug mit gravierenden Sicherheitsmängeln

Tanja Gönner: Ergebnisse geben Anlass zur Sorge. Behörden müssen umfassend informieren können, ohne immense Schadenersatzforderungen fürchten zu müssen.

Baden-Württemberg26.11.2007Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner stellte heute (26. November 2007) in Stuttgart die Ergebnisse einer Schwerpunktaktion der Marktüberwachungsbehörden des Landes zur Sicherheit von Spielwaren vor. Dabei wurden bei jedem zweiten überprüften Produkt gravierende Sicherheitsmängel festgestellt. Die Prüfergebnisse seien zwar nicht repräsentativ, betonte Umweltministerin Gönner. Es wurden vor allem solche Produkte überprüft, bei denen vom äußeren Anschein vermutet werden konnte, dass die Sicherheit nicht so ist, wie sie sein sollte. Die Ergebnisse geben dennoch Anlass zur Sorge, so die Umweltministerin. Die Beanstandungen reihen sich ein in die in den vergangenen Wochen und Monaten gestiegene Zahl von Meldungen über Sicherheitsmängel bei Spielwaren. Angesichts der hohen Beanstandungsquote sei allerdings zu befürchten, dass bislang nur die Spitze eines Eisberges entdeckt wurde, so Gönner.

Bei fast einem Drittel der Produkte lösten sich Kleinteile
Insgesamt seien 115 verschiedenartige Plüschtiere aus dem Fachhandel und anderen Verkaufsstellen überprüft worden, so Gönner. In den Untersuchungen ging es in erster Linie darum eine Verletzungs-, Erstickungs- oder Strangulationsgefahr zu erkennen. Also ob sich von Kleinkindern verschluckbare Kleinteile oder Füllmaterialien lösen oder ob sich beispielsweise eine Schnur um den Hals von Kindern legen könnte. Bei 36 und damit fast einem Drittel der Produkte lösten sich ohne große Mühe verschluckbare Kleinteile. Im schlimmsten Fall kann das bei Kleinkindern zum Erstickungstod führen, so Gönner. Bei 23 Produkten waren die Nähte nicht ordentlich verarbeitet, so dass auch hier die Gefahr bestand, dass die Füllung und Kleinteile verschluckt werden. Acht Produkte waren mit Schnüren oder Fäden bestückt, mit denen sich ein Kind strangulieren könnte. Darüber hinaus wurde die Entflammbarkeit der Produkte getestet. Plüschtiere dürfen nach Kontakt mit offenem Feuer wie einer Kerze nur kurze Zeit brennen. Etwa 90 Prozent der Stofftiere brannten jedoch nach der in der Norm festgelegten Zeit nicht nur weiter, sondern begannen zum Teil danach sogar erst richtig zu brennen. Neben diesen gravierenden Sicherheitsmängeln wurden bei weiteren 15 Prozent der Produkte formale Mängel festgestellt wie beispielsweise eine fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung.
Einen kleinen Lichtschimmer ergab dagegen eine Wiederholungsuntersuchung von Spielzeugpistolen, so genannten Soft-Air-Pistolen, die mit kleinen Plastikkügelchen munitioniert sind, erläuterte Gönner. Alle 21 stichprobenweise untersuchten Pistolen hielten den für die maximale Durchschlagskraft geltenden Grenzwert von 0,08 Joule ein. 2006 gab es in Baden-Württemberg und anderen Ländern erhebliche Beanstandungen wegen erhöhter Verletzungsgefahren. Möglicherweise habe die Kritik der Marktüberwachungsbehörden im vergangenen Jahr die Hersteller und Importeure der Produkte sensibilisiert. Diese Art von Spielzeug ist dennoch potenziell mit Gefahren verbunden. Vorsicht ist trotz der jetzt festgestellten geringen Durchschlagskraft geboten, betonte Umweltministerin Gönner. Außerdem sei nicht auszuschließen, dass weiterhin Produkte mit zu hoher Durchschlagskraft im Handel erhältlich seien. Auf rund der Verwechselbarkeit mit echten Waffen seien weitere Verschärfungen beim Verkauf von Soft-Air-Pistolen geplant.

Appell: Hersteller und Importeure sowie Handel in der Verantwortung
Die Behörden könnten nur in Stichproben die Sicherheit der im Handel erhältlichen Produkte überwachen, betonte Gönner. Eine vollständige Überprüfung aller Produkte ist weder leistbar noch sinnvoll. Die Stichprobenkontrollen haben aber sicher auch generalpräventive Wirkung. Dennoch liege die Hauptverantwortung für die Qualität und Sicherheit von Produkten bei den Herstellern und den Importeuren der Waren sowie beim Handel. Herstellungskosten und Verkaufspreis können nicht das einzige Kriterium sein. Der Qualitätssicherung und Sicherheitsüberprüfung muss verstärktes Augenmerk geschenkt werden. Die Kosten für Rückrufaktionen und den Ersatz fehlerhafter Produkte überstiegen zwischenzeitlich die Milliarden-Euro-Grenze. Jeder Rückruf beschädigt außerdem das Image eines Unternehmens. Es stellt sich schon die Frage, wie oft sich ein Hersteller oder auch ein Handelsunternehmen solche Aktionen leisten kann.

GS-Zeichen steht für 'Geprüfte Sicherheit'
Letztlich habe aber auch der Verbraucher einen entscheidenden Einfluss, zeigte sich Gönner überzeugt. Der Verbraucher entscheidet über sein Kaufverhalten darüber, was in den Regalen angeboten wird. Der Verbraucher muss sich noch mehr bewusst werden, dass er einen großen Einfluss hat. Qualität habe allerdings seinen Preis, so Gönner. Es werden teilsweise Waren zu Preisen angeboten, die kaum die Materialkosten decken. Das kann nur dann noch wirtschaftlich sein, wenn in allen Stufen der Produktion die Kosten minimiert werden. Das geht dann häufig auch zu Lasten der Qualitätssicherung. Der Verbraucher könne außerdem darauf achten, ob die Produkte mit einem unabhängigen Prüfzertifikat wie dem GS-Zeichen ausgezeichnet sind. Das GS-Zeichen steht für von unabhängiger Stelle 'Geprüfte Sicherheit'. Das europarechtlich vorgeschriebene CE-Kennzeichen sei dagegen für die Verbraucher eher irreführend. Es ist kein Qualitätsmerkmal, weil damit lediglich der Hersteller selbst bestätigt, dass die jeweils geltenden EU-Vorschriften eingehalten werden. Das GS-Zeichen könne die Blaupause für ein europaweit geltendes freiwilliges Gütesiegel sein. Die Überlegungen auf Ebene der EU, das GS-Zeichen gänzlich durch das CE-Kennzeichen abzulösen sind kontraproduktiv. Ein europaweit geltendes Gütesiegel, das von unabhängigen und anerkannten Stellen überprüft wird, würde dagegen dem zunehmenden internationalen Warenverkehr gerecht werden. Bei Spielzeugen könnten außerdem den Verbrauchern sensorische Tests helfen, mögliche Gefahren und Sicherheitsmängel festzustellen, betonte Gönner. Ein auffälliger beispielsweise stechender Geruch ist ein Hinweis auf eine Belastung mit Chemikalien. Auch die Verarbeitung, scharfe Kanten oder die leichte Lösbarkeit von Kleinteilen ließen sich leicht erkennen.

EU-Vorgaben müssen verschärft werden
Gleichzeitig müssten die EU-Vorgaben zur Produktsicherheit verschärft und sowohl der Schutz der Verbraucher vor gefährlichen Produkten wie auch die Rechte der Marktüberwachungsbehörden gestärkt werden, betonte Gönner. Die für das kommende Jahr angekündigte EU-Spielzeugrichtlinie sei überfällig. Zur besseren Information der Verbraucher müsse darüber hinaus das Verbraucherinformationsgesetz um technische Produkte erweitert werden, forderte Gönner. Es ist für den Bürger nicht verständlich, warum er in diesem Bereich keinen Anspruch auf Informationszugang gegenüber Behörden haben soll. Darüber hinaus müssten die Behörden der Öffentlichkeit auch aktiv Ross und Reiter benennen können, wenn Mängel festgestellt werden, ohne damit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe fürchten zu müssen, so Gönner. Ob Namen von Herstellern oder Importeuren fehlerhafter Produkte öffentlich bekannt gemacht werden können, ist derzeit nicht eindeutig geregelt. Das ist eine unbefriedigende Situation.



Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg

 
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