Erklärung zur Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts nach § 17b WG a. F. bis 2010 bzw. nach 17 i WG ab 2011

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Erklärung zur Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts nach § 17b WG a. F. bis 2010 bzw. nach 17 i WG ab 2011

Nachfolgend finden Sie die Formulare für die Erklärung zur Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts für das aktuelle sowie zurückliegende Veranlagungsjahre. Es können jeweils eine Variante zur handschriftlichen Bearbeitung und eine weitere Variante zur Bearbeitung am PC im PDF-Format heruntergeladen werden.

Formulare ab dem Veranlagungsjahr (VJ) 2011

Formulare für das Veranlagungsjahr (VJ) 2010

Formulare bis zum Veranlagungsjahr (VJ) 2009

Elektronischer Bürgerdienst (eWEE)

Für die Erklärung zur Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts wurde auch ein elektronischer Bürgerdienst (eWEE) entwickelt. Dieser Dienst bietet den Vorteil, dass die von Ihnen eingegebenen Daten gespeichert und bei der nächsten Bearbeitung wiederverwendet werden können. Die ausgefüllten Vordrucke lassen sich direkt aus eWEE heraus erzeugen. Zudem bietet eWEE der zuständigen Behörde die Möglichkeit, die Daten aus Ihrer Erklärung automatisiert in die Fachanwendung Wasserentnahmeentgelt zur weiteren Bearbeitung zu übernehmen.

Bezüglich weiterer Einzelheiten wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Wasserbehörde

Hinweis:

Mit dem Veranlagungsjahr 2011 haben sich aufgrund der Änderung des Wassergesetzes für Baden-Württemberg ab dem 1.1.2011 die Tarife für das Wasserentnahmeentgelt (WEE) geändert; vgl. § 17 e WG n. F.

 
Informationen zum Thema "Wasserrecht"
Informationen zum Wasserentnahmeentgelt (WEE)

 
 

Baden-Württemberg: