Flussgebietsunterteilung

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Flussgebietsunterteilung

Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie erfolgt nicht innerhalb administrativer Grenzen, sondern innerhalb großer Flusseinzugsgebiete, staats- und ländergrenzenübergreifend.

Die Flussgebietsunterteilung ist der Einstiegskarte zu entnehmen.
Um jedoch im Umsetzungsprozess auch handhabbare Einheiten zu bilden, wurden diese großen Flussgebiete in kleinere Einzugsgebiete, in Baden-Württemberg als Bearbeitungsgebiete bezeichnet, unterteilt.

Das Land Baden-Württemberg hat Anteil an 2 Flussgebietseinheiten: Rhein und Donau sowie an 6 inter-/ nationalen Bearbeitungsgebieten: Oberrhein, Hochrhein, Alpenrhein/Bodensee, Neckar, Main und Donau.

Einen Überblick verschafft die ebenfalls eingestellte Übersichtskarte zu den Bearbeitungsgebieten.


 
 

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