Praktische Umsetzung der Lösemittel-Verordnung für Kraftfahrzeug-Reparaturlackierbetriebe
Damit kommen neue Anforderungen auf alle Kfz-Reparaturlackierbetriebe in Deutschland zu. Die Lackieranlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass bestimmte Emissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. Alternativ wird ein Reduzierungsplan gefordert, mit dem eine Emissionsminderung, in mindestens der gleichen Höhe wie bei Einhaltung der Emissionsgrenzwerte, erreicht werden muss. Dazu müssen Betreiber nicht immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Kfz-Reparaturlackierbetriebe die Einhaltung der Lösemittel-Grenzwerte einmal jährlich durch eine Lösemittelbilanz oder die Verwendung bestimmter lösemittelarmer Lacksysteme nachweisen.
Am einfachsten können die Anforderungen der Lösemittelverordnung durch die Anwendung bestimmter lösemittelarmer Lacke erfüllt werden. Hierzu kann Ihnen Ihr Lackhersteller/-lieferant die entsprechenden Produkte anbieten.
Warum wurde eine Handlungshilfe entwickelt?
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg möchte den Betrieben für die Erfüllung der Anforderungen eine praktische Hilfestellung in Form einer computergestützten Handlungshilfe zur Erstellung einer Lösemittelbilanz anbieten.
Für wen wurde die Handlungshilfe entwickelt?
Die Handlungshilfe richtet sich an alle Personen, die mit der Autoreparaturlackierung beruflich verbunden sind, wie beispielsweise Mitarbeiter und Inhaber von Autoreparaturlackierbetrieben, Anwendungstechniker der Hersteller von Lacken, Anlagen und Applikationstechniken, Berater von Berufsverbänden, Schüler an Berufs- und Meisterschulen sowie Ausbildungsleiter. Sie dient auch dazu allgemein Interessierten einen ersten praktischen Überblick über die Lösemittelverordnung zu geben.
Die Handlungshilfe gliedert sich in folgende Teile:
- Lösemittelbilanzierung (MSExcel2000)
Tabellen zur Lösemittelbilanzierung in Form einer Excel-Tabelle für MSExcel2000. Der Anwender wird in Form eines Fließschematas durch die Lösemittel-Verordnung geführt. Durch konkrete Zahleneingabe in den Tabellenteil kann direkt die Lösemittelbilanz für den Betrieb erstellt werden.
- Lösemittelbilanzierung (MSExcel5.0)
Wie oben; als Version für MSExcel5.0.
- Erläuterungen
Erläuterungen zur Lösemittelverordnung (31. BImSchV) als MSWord-Dokument und als Handbuch/Anleitung zur Lösemittelbilanz (in Form der Excel-Tabellen oben). Sehr gute Übersicht zur Lösemittelverordnung mit speziellem Bezug für Unternehmen der Kfz-Reparaturlackierung.
- Dokumentation der Daten (MSExcel2000)
Einzelne MSExcel-Tabellen zur Bestandsaufnahme von: Produkte, Materialien, Datenbasis für Lösemittelbilanz, Eingesetzte Produkte, Gebinde, Eingesetzte Materialien, Destillation.
Die Übersichten/Handlungshilfen zur Lösemittel-Verordnung wurden vom Deutsch-Französischen Institut der Universität Karlsruhe im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg erstellt.
Bei Fragen zum Programm wenden Sie sich bitte an:
Frau Dipl.-Ing. Nurten Avci
Tel: 0721/608-4699
nurten.avci@wiwi.uni-Karlsruhe.de oder
Frau Dr. Jutta Geldermann
Tel: 0721/608-4583
jutta.geldermann@wiwi.uni-Karlsruhe.de
Bei Fragen zur Lösemittel-Verordnung wenden Sie sich bitte an Ihre Immisionsschutzbehörde (Regierungspräsidium, Immissionsschutzbehörde bei den kreisfreien Städten, Landratsamt) oder an:
Herrn Tillmann Raithel
Referat 42 Anlagenbezogener Immissionsschutz, Störfallvorsorge
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
Tel: 0711/126-2957
Fax: 0711/126-2822
tillmann.raithel[at]um.bwl.de