Hintergrundinformationen zum Jugendbegleiter für Natur und Umwelt
Baden-Württemberg ist derzeit dabei, ein flächendeckendes Angebot an offenen Ganztagesschulen im Land aufzubauen. Die Landesregierung hat hierzu das Jugendbegleiter-Programm gestartet.
Ab sofort können Jugendbegleiter aus Naturschutzverbänden, Umweltverbänden und andere an Natur- und Umweltthemen sowie an Themen der nachhaltigen Entwicklung interessierte Einzelpersonen in Absprache mit Modellschulen des Landes ein regelmäßiges Nachmittagsangebot zu verschiedenen Themen anbieten. Dies geht weit über bisher erfolgreiche Einzelinitiativen wie etwa die Beteiligung an Projekttagen ausgewählter Schulen hinaus. Die Angebote können verschiedene Schwerpunkte wie etwa Themen des Naturschutzes, der Umweltvorsorge, der Gewässerökologie etc. umfassen. Angestimmt wird das Angebot direkt mit der Schule.
Modellschulen
Zunächst hat das Land die Durchführung einer Modellphase vorgesehen. Diese Modellphase des Jugendbegleiter-Programms wurde am 1. März 2006 gestartet und dauert bis zum 1. August 2010. 242 interessierte Schulen wurden als Modellschulen in dieser ersten Modellphase berücksichtigt. Interessierte Schulen konnten sich bis zum 1. Februar 2007 für eine zweite Modellphase anmelden. Über 250 weitere Modellschulen haben sich gemeldet.
Aufgaben der Jugendbegleiter für Natur und Umwelt
Jugendbegleiter führen eigenständige Bildungs- und Betreuungsangebote in der offenen Ganztagesbetreuung in der Grundschule und der Sekundarstufe I der allgemeinbildenden Schulen durch. Ein Einsatz im Pflichtunterricht erfolgt nicht. Die Themen orientieren sich an den Themenfeldern Natur, Umweltvorsorge und nachhaltige Entwicklung und stehen in engem Zusammenhang zu den lokalen Gegebenheiten an den Modellschulen.
Qualifikation der Jugendbegleiter für Natur und Umwelt
Jugendbegleiter sollen über eine Grundqualifikation verfügen, die sie in der Regel durch ein qualifiziertes ehrenamtliches Engagement in einem Verein oder Verband nachweisen. Darüber hinaus bietet die Umweltakademie eine Qualifizierung in organisatorischen, schulbezogenen und pädagogischen Fragen an. Die dezentral durchgeführten Workshops werden mit naturpraktischen Themen, bezogen auf die Modellschulen, verknüpft. Die Qualifikation gliedert sich in drei Module. Für die Teilnahme an den Workshops wird ein Zertifikat erstellt. Vorhandene Qualifikationen wie etwa die Jugendleitercard (Juleica) werden anerkannt. Eine Altersbegrenzung besteht nicht.
Verbindlichkeit der Beteiligung
Die Jugendbegleiter verpflichten sich, die ihnen zugeteilten Schüler/Klassen mindestens ein Schulhalbjahr lang zu betreuen. Die konkreten Themenschwerpunkte, die Häufigkeit und Dauer der „Jugendbegleitung“ werden vor Ort mit der jeweiligen Schule vereinbart.
Verantwortung für den Jugendbegleiter für Natur und Umwelt
Die Verantwortung für den Einsatz der Jugendbegleiter an den einzelnen Modellschulen sowie deren pädagogische, fachliche und organisatorische Aufsicht obliegt der jeweiligen Schulleitung.
Vereinbarung mit dem Jugendbegleiter
Über die Durchführung des Jugendbegleiterangebots wird zwischen der Schulleitung und dem Jugendbegleiter eine Vereinbarung geschlossen. Vor Ort werden derzeit außerschulische Einrichtungen mit der Koordination der Jugendbegleiter auf lokaler Ebene – in der Regel bei den Kommunen – eingerichtet.
Versicherung des Jugendbegleiters
Betreuungsangebote im Rahmen des pädagogischen Konzepts der Schule sind schulische Veranstaltungen. Somit wird den Jugendbegleitern ausreichender Versicherungsschutz (Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung) zuteil. Dieser orientiert sich an den Kriterien für ehrenamtlich tätige Personen. Der Jugendbegleiter ist in die Sammelversicherungsverträge des Landes eingeschlossen. Außerdem sind alle Angebote des Jugendbegleiters schulische Angebote.