Die Vollzugshilfe richtet sich in erster Linie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter und - nach der Verwaltungsreform - an die in den Rechtsbehörden tätigen Beschäftigten, die abfallerzeugende Betriebe überwachen und beraten. Daneben ist die Vollzugshilfe auch für die in den Firmen im Abfallbereich Tätigen und für alle am Thema Abfall Interessierten eine praxisorientierte Informationsquelle zu Fragen des Abfallrechts.