Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung - Arbeitshilfe
In der Vergangenheit wurden Eingriffe in Natur und Landschaft in vielen Fällen vorrangig unter dem Aspekt der belebten Umwelt bewertet und ausgeglichen. Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden wurden oftmals in geringem Maße berücksichtigt.
Bislang fehlten – bundesweit - fachlich fundierte Konzepte und definierte Verfahren, nach denen Eingriffe und Ausgleichsmaßnahmen nachvollziehbar bewertet werden konnten. Diese Arbeitshilfe stellt für das Schutzgut Boden eine Methode vor, die es ermöglicht, Eingriffe, Kompensationsbedarf und Maßnahmen quantitativ und qualitativ zu erfassen.
Grundlage der Bewertung von Beeinträchtigungen des Bodens in seinen Funktionen ist der Leitfaden „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“.
Die hier vorliegende Arbeitshilfe ist als Baustein „Schutzgut Boden“ innerhalb des gesamten Systems der Eingriffsregelung zu sehen. Für die Bauleitplanung sind die Verfahrensabläufe der Eingriffsregelung, die Berücksichtigung weiterer Schutzgüter, Fragen zur Abwägung, rechtliche Grundlagen etc. in „Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung“,
LfU 10/2005 beschrieben.