Messstellen nach § 26 BImSchG
Im Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) haben sich die Bundesländer darauf verständigt, Messstellen nach § 26 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auf der Grundlage einer Richtlinie bekannt zu geben. Eine aktuelle Fassung dieser Richtlinie steht im Internet unter der Adresse www.lai.immissionsschutz.de zur Verfügung.
Die Liste der in Baden-Württemberg nach §26 BImSchG bekannt gegebenen Stellen erhalten Sie über das Recherchesystem "Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa)" unter der Internetadresse: www.luis-bb.de/resymesa. Das Recherchesystem enthält zudem Informationen über die in anderen Bundesländern bekannt gegebenen Stellen. Seit der Änderung des § 26 Bundes-Immissionsschutzgesetzes zum 18.08.2010 können in einem Bundesland bekannt gegebene Stellen ohne nochmalige Anerkennung in allen anderen Bundesländern ebenfalls tätig werden.
Hinweis: Der Verwaltungsakt der zuständigen Behörde für die Anerkennung, Zulassung oder Benennung einer Stelle wird als Notifizierung bezeichnet. Notifizierungsstelle ist in Baden-Württemberg das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.