Landschaftsplanung und Ökokonto - neue Wege in der Bauleitplanung
Tagungsergebnisse
Bei der landesweiten Fachtagung zu Landschaftsplanung und Ökokonto in Zusammenarbeit von Akademie für Natur- und Artenschutz Baden-Württemberg, der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzbeauftragten in Baden-Württemberg, dem Naturschutzzentrum Bad Wurzach und dem Landratsamt Ravensburg am 11.04 und 12.04.2000 in Bad Wurzach ergaben sich bei einer Beteiligung von 220 Teilnehmern aus Kommunen, Fachbehörden und Fachbüros folgende zusammenfassende Ergebnisse:
I. Chancen und Vorteile des Ökokontos
1. Konfliktminimierung und Konzeptorientierung
- Die seit 1998 geltende Eingriffsregelung ermöglicht eine konzeptionelle Konfliktbewältigung.
- Ein Konsens mit der Landwirtschaft ist eher möglich.
- Die neue Eingriffsregelung kann zur Preisdämpfung beitragen.
- Eine großflächige Schutzgebietskonzeption zur Aufwertung zusammenhängender Flächen zur Lebensraumerhaltung wird möglich.
- Die Ökokontoregelung ist als Beitrag für eine nachhaltige kommunale Entwicklung zu verstehen. Landschaftsplanung muß im Zusammenhang mit der Stärkung der Tourismuspotentiale und der Fortentwicklung der landnutzenden Wirtschaftsakteure (Landwirtschaft, Lebensmittelhandwerk) verstanden werden.
- Die Bewältigung von Ausgleichsfragen setzt die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes zur Landschaftsentwicklung in der Kommune voraus.
2. Erfolgversprechende Umsetzung
- Die räumliche und zeitliche Flexibilisierung des Ausgleichs kann bei fachlich richtiger Anwendung zu besseren Umsetzungserfolgen führen.
- Maßnahmen können wegen der größeren Flächenverfügbarkeit umfassender verwirklicht werden.
- Durch die frühzeitige Umsetzung des Ausgleichs ist eine zeitgerechtere ökologische Aufwertung der Fläche möglich.
- Die Umsetzung vorhandener Biotopverbundplanungen, Schutzgebiets- und Artenschutzkonzeptionen, Gewässerrenaturierungspläne und deren Wiederbelebung kann im Zuge eines Ökokontos umgesetzt werden.
- Die virtuelle Präsentation der Planung im Internet eröffnet neue Chancen für die Information und Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung und auch bei interessierten Investoren.
II. Grundlagen für den Ausgleich
- Der Aufbau eines Ökokontos sollte grundsätzlich auf einem qualifizierten Landschaftsplan basieren. Der Bestand und die Potentiale von Natur und Landschaft sind hierfür zu erheben.
- Die möglichen Maßnahmen sind nach Prioritäten zu ordnen. Es sollen möglichst großflächige Maßnahmen in Flächenpools zusammengefasst werden.
- Die hinreichende Bevorratung von Ausgleichsflächen verlangt einen vorausschauenden, frühzeitigen Erwerb von Flächen. Das erfordert einen Umdenkungsprozess in den kommunalen Liegenschaftsämtern, welche bisher vor allem mit dem Erwerb von Bauflächen beschäftigt waren.
- Nur tatsächlich umgesetzte Maßnahmen können angerechnet werden.
- Ausgleichsflächen müssen ständig zur Verfügung stehen. Eine spätere Überplanung scheidet aus.
- Ausgleichsflächen müssen einer Aufwertung zugänglich sein. Punktuelle oder linienhafte Maßnahmen stellen oft nur einen Teilausgleich dar.
- Maßnahmen in Schutzgebieten sind nur unter engen Voraussetzungen möglich.
- Förderrichtlinien müssen beachtet werden.
III. Vorschläge zur weiteren Entwicklung
- Auf die Erstellung qualifizierter Landschaftspläne ist verstärktes Gewicht zu legen. Umfangreiche Teilfortschreibungen sollten auch eine Fortschreibung des Landschaftsplanes beinhalten.
- Die Freiwilligkeit einer Ökokontoregelung ist zu stärken. Nur so ist bei allen Beteiligten mit ausreichender Akzeptanz zu rechnen.
- Auch in Baden-Württemberg wäre eine landeseinheitliche Richtlinie zur Eingriffs/ Ausgleichs-problematik nach dem Vorbild anderer Bundesländer (z. B. Bayern) wünschenswert. Die Anwendung eines landeseinheitlichen Leitfadens vermittelt fachliche und rechtliche Sicherheit und erleichtert den Vollzug. Dies gilt ganz besonders auch für die Erstellung und den notwendigen Umfang der Landschaftspläne.
- Einrichtung und Führung von Ökokonten können durch landeseinheitliche Vorgaben wesentlich erleichtert werden. Dabei soll aber den regionalen Besonderheiten ausreichender Raum verbleiben.
- Mindestens sollte die LfU Ergebnisse der derzeit in der Anwendung befindlichen Ökokonten begleiten und zusammentragen. Nach einer Erfahrungsphase sollte nochmals über eine landesweite Regelung nachgedacht werden.
- Die Gemeinden müssen bei der Erhebung der Bestände in Natur und Landschaft Unterstützung finden.
- Ansätze für großflächige Ausgleichskonzepte müssen gefördert werden
- Zur Vermeidung von Überschneidungen und im Interesse von Synergieeffekten wäre es zweckmäßig Ausgleichsmaßnahmen aus der kommunalen Bauleitplanung und von staatlichen Fachplanungen zu koordinieren. Auch hierfür kann ein Ökokonto nützlich sein.