Altlasten

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Altlasten

Als Altlasten gelten Altablagerungen und Altstandorte, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren hervorgerufen werden. Die wichtigsten und am häufigsten gefundenen Schadstoffgruppen sind chlorierte oder aromatische Kohlenwasserstoffe, Mineralöle, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und polychlorierte Biphenyle (PCB) sowie Schwermetalle. Grundlage der systematischen Altlastenbearbeitung in Baden-Württemberg ist die 1988 vom Ministerrat beschlossene „Konzeption zur Behandlung altlastverdächtiger Flächen und Altlasten”. Das Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17.03.1998 (BGBl. I S. 502) und das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz vom 14.12.2004 (GBl. S. 908) bilden heute die rechtliche Grundlage für Behörden, Sanierungspflichtige und beauftragte Firmen.

Nähere Informationen zum Umgang mit Belastungen im Boden und Grundwasser sowie Hinweise auf das Bodenschutz- und Altlastenkataster finden Sie im Portal service-bw unter "Lebenslagen/Grundstück/Grundstückseigenschaften/Bodeneigenschaften".

 
Hausmülldeponie der 70er Jahre
Infomaterial
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