Störung eines Regelventils im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2

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Störung eines Regelventils im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2

Datum:
03.12.2005

Sachverhalt:
Durch den Ausfall eines elektrischen Bauteils wurde die Motor-Schutzeinrichtung an einem Regelventil ausgelöst. Die Auslösung hatte zur Folge, daß das Regelventil nicht mehr zu verfahren war.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber:
Meldekategorie N (=Normal); INES 0 (keine oder nur sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers:
Das elektrische Bauteil wurde kurzfristig ausgetauscht.

Vorläufige sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg:
Das Notspeisesystem ist viersträngig aufgebaut und dient der Sicherstellung der Nachwärmeabfuhr bei bestimmten Störfällen. Auslegungsgemäß muss einer der vier Notspeisestränge in der Lage sein, bei diesen Störfallen die zur Abfuhr der Nachzerfallswärme notwendige Wassermenge einzuspeisen. Durch den Ausfall dieses Bauteils war einer der vier Notspeisestränge nicht verfügbar. Drei Notspeisestränge standen jederzeit voll zur Verfügung.
Der Befund besitzt damit eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Der festgestellte Befund hatte keine Auswirkungen auf Personal und Umgebung.

 
 

Baden-Württemberg: