Die AltfahrzeugV regelt die ordnungsgemäße Verwertung von Altfahrzeugen. Danach darf der Letzthalter sein Altfahrzeug nur einem Betrieb überlassen, der über die notwendige Bescheinigung durch einen anerkannten Sachverständigen verfügt. Ab sofort stehen die für den Vollzug der AltfahrzeugV notwendigen Informationen gebündelt bei der Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge - kurz GESA - zur Verfügung. Unter der Internetadresse
www.altfahrzeugstelle.de stehen Daten zu anerkannten Demontagebetrieben, Schredderanlagen zentral für die gesamte Bundesrepublik zur Verfügung.