Störfallvorsorge

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Störfallvorsorge

In nahezu allen Lebens- und Produktionsbereichen werden heute Chemieerzeugnisse eingesetzt. Täglich nutzen wir die Vorteile moderner Arzneimittel, Chemikalien oder Brennstoffe. Dass mit diesen Stoffen auch Risiken verbunden sind, zeigen Unfälle, bei denen gefährliche Stoffe in großen Mengen verbrannten, explodierten oder freigesetzt wurden. Um die Gefahren solcher Unfälle zu verringern, wurde von Seiten der Europäischen Gemeinschaft die Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-II-Richtlinie) erlassen. Diese Richtlinie wurde in Deutschland durch die Störfall-Verordnung umgesetzt.

Betroffen sind in Baden-Württemberg über 200 Betriebe, die mit besonders gefährlichen Stoffen umgehen, unter anderem auch die großen Gefahrstoff- und Pflanzenschutzmittellager.

An die Betreiber werden hohe Anforderungen gestellt, sowohl in technischer Hinsicht als auch im Bereich der Dokumentation (Sicherheitsbericht). Geregelt werden insbesondere das sicherheitstechnische Niveau dieser Firmen und das notwendige Sicherheitsmanagement, um einen gefahrlosen Betrieb zu gewährleisten. Großer Wert wird auch auf die Information der Öffentlichkeit gelegt. Bestimmte Betreiber müssen hierzu regelmäßig Informationen für das Verhalten im Gefahrenfall weitergeben.

Die Vorgaben der Verordnung werden durch regelmäßige Inspektionen vor Ort überprüft. Zuständige Behörden für den Vollzug der Störfall-Verordnung und für die Überwachung betroffener Betriebe sind aufgrund der jüngsten Verwaltungsstrukturreform seit dem 1.1.2005 die Regierungspräsidien.

 
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