Förderung für kommunale Wärmeplanung

Förderprogramm für die freiwillige kommunale Wärmeplanung

Das Förderprogramm hat viele Kommunen dazu bewegt, die kommunalen Wärmeplanung zu starten und sie dabei finanziell unterstützt.

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Plan eines Stadtgebiets, das farblich in unterschiedliche Bereiche eingeteilt wird

Das Förderprogramm ist ein großer Erfolg und hat bereits viele Kommunen dazu bewegt, die kommunale Wärmeplanung zu starten. Mit dem Förderprogramm konnten in bereits zehn Fördertranchen über 470 Kommunen finanziell bei ihrer Wärmeplanung unterstützt werden. Eine elfte und zwölfte Tranche befindet sich in der Bewilligung. Damit ist das Förderprogramm erfolgreich abgeschlossen. Weitere Förderanträge können nach dem Inkrafttreten des novellierten Klimagesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) am 6. August 2025 und der neuerlichen gesetzlichen Verpflichtung zur Wärmeplanung nicht mehr gestellt werden.

Gemeinsam mit den 104 verpflichteten Stadtkreisen und großen Kreisstädten bekommt so bereits ein sehr großer Teil der Bürgerinnen und Bürger Orientierung hinsichtlich ihrer klimafreundlichen Heizungsoptionen.

Durch die Verpflichtung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) des Bundes müssen nun alle Kommunen – unabhängig von ihrer Einwohnerzahl – einen Wärmeplan erstellen. Daher können nach der Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes in Landesrecht innerhalb des novellierten Klimagesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW), welches am 6. August 2025 in Kraft getreten ist, keine freiwilligen Wärmepläne mehr über das Förderprogramm gefördert werden. Die Kommunen erhalten für die Erstellung von Wärmeplänen nach den neuen und deutlich umfangreicheren Bundesvorgaben nach Paragraf 34a KlimaG BW einen finanziellen Ausgleich für die Wärmeplanung (Konnexitätszahlungen).